Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin
FahrmAusbV§ 7 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin
FahrmAusbVDie Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.