Gesetze / Fahrpersonalgesetz
FahrpersStG§ 7 Sicherheitsleistung
Wird eine angeordnete Sicherheitsleistung nicht sofort erbracht, so kann die zuständige Behörde die Weiterfahrt bis zur vollständigen Erbringung untersagen.
Gesetze / Fahrpersonalgesetz
FahrpersStGWird eine angeordnete Sicherheitsleistung nicht sofort erbracht, so kann die zuständige Behörde die Weiterfahrt bis zur vollständigen Erbringung untersagen.