Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginnenausstatter/zur Fahrzeuginnenausstatterin
FahrzIAAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fahrzeuginnenausstatter/Fahrzeuginnenausstatterin wird staatlich anerkannt.