Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 121 Ehesachen
Ehesachen sind Verfahren
1.
auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),
2.
auf Aufhebung der Ehe und
3.
auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.