Gesetze / Fahrerlaubnis-Verordnung
FeV 2010§ 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen.