Gesetze / Fernunterrichtsschutzgesetz
FernUSG§ 10 Ausschluss abweichender Vereinbarungen
Von den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.
Gesetze / Fernunterrichtsschutzgesetz
FernUSGVon den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.