Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk
FertigPlTischlPrV§ 6 Wiederholung der Prüfung
Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.