Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk
FertigPlTischlPrV§ 7 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk
FertigPlTischlPrVDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.