Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk
FertigPlTischlPrV§ 9 Wiederholung der Prüfung
Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.