Gesetze / Finanzänderungsgesetz 1967
FinÄndG 1967§ 3
Ausgabereste sowie Rückflüsse aus gewährten Zuwendungen fließen dem Bundeshaushalt zu.
Gesetze / Finanzänderungsgesetz 1967
FinÄndG 1967Ausgabereste sowie Rückflüsse aus gewährten Zuwendungen fließen dem Bundeshaushalt zu.