Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Ausgleichsjahr 1970
FinAusglG1970DV 2§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Ausgleichsjahr 1970
FinAusglG1970DV 2Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.