Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016

FinAusglG2016DV 2

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016 vom 18. März 2016 (BGBl. I S. 514) außer Kraft.

§ 3