Gesetze / Finanzrückversicherungsverordnung
FinRVV 2016§ 9 Übergangsvorschrift
Die §§ 4 bis 6 und § 8 finden nur auf solche Verträge Anwendung, die nach dem 25. Juli 2008 abgeschlossen werden.
Gesetze / Finanzrückversicherungsverordnung
FinRVV 2016Die §§ 4 bis 6 und § 8 finden nur auf solche Verträge Anwendung, die nach dem 25. Juli 2008 abgeschlossen werden.