Gesetze / FintMechAusbV · BGBl I 2020, 2166

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin

20 Normen · ausgefertigt 13.10.2020 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  8. § 5 Ausbildungsplan
  9. Abschnitt 2 · Abschlussprüfung
  10. § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  11. § 7 Inhalt von Teil 1
  12. § 8 Prüfungsbereich von Teil 1
  13. § 9 Inhalt von Teil 2
  14. § 10 Prüfungsbereiche von Teil 2
  15. § 11 Prüfungsbereich Montageauftrag
  16. § 12 Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungssteuerung
  17. § 13 Prüfungsbereich Interieurtechnologien
  18. § 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  19. § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  20. § 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
  21. Abschnitt 3 · Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
  22. § 17 Inhalt der Zusatzqualifikation
  23. § 18 Prüfung der Zusatzqualifikation
  24. § 19 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
  25. Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
  26. § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  27. Anlage (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin