Gesetze / Fahrzeuginterieur-Mechaniker-Ausbildungsverordnung

FintMechAusbV

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
§  6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§  7Inhalt von Teil 1
§  8Prüfungsbereich von Teil 1
§  9Inhalt von Teil 2
§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 11Prüfungsbereich Montageauftrag
§ 12Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungssteuerung
§ 13Prüfungsbereich Interieurtechnologien
§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 16Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Zusatzqualifikation
Additive Fertigungsverfahren
§ 17Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 18Prüfung der Zusatzqualifikation
§ 19Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 1