Gesetze / FischSeuchV 2008 · BGBl I 2008, 2315

Fischseuchenverordnung

30 Normen · ausgefertigt 24.11.2008 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeines
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt 2 · Genehmigung und Registrierung
  6. § 3 Genehmigungspflicht
  7. § 4 Genehmigung
  8. § 5 Genehmigungsantrag
  9. § 6 Registrierung
  10. Abschnitt 3 · Pflichten des Betreibers und anderer Verantwortlicher
  11. § 7 Untersuchungen, Mitteilungspflicht
  12. § 8 Buchführung
  13. Abschnitt 4 · Überwachung, Schutzgebiet, Impfverbot
  14. § 9 Überwachung
  15. § 10 Schutzgebiet
  16. § 11 Impfverbot
  17. Abschnitt 5 · Besondere Vorschriften für das Inverkehrbringen und den Transport von Fischen
  18. § 12 Inverkehrbringen
  19. § 13 Tiergesundheitsbescheinigung
  20. § 14 Inverkehrbringen für die weitere Haltung oder den Besatz
  21. § 15 Inverkehrbringen zur Weiterverarbeitung
  22. § 16 Inverkehrbringen wildlebender Fische
  23. § 17 Inverkehrbringen von Fischen zu Zierzwecken
  24. § 18 Transport
  25. Abschnitt 6 · Besondere Schutzmaßnahmen
  26. § 19 Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
  27. § 20 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
  28. § 21 Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
  29. § 22 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs oder Verdacht des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Aquakulturbetrieb
  30. § 23 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche
  31. § 24 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Verdachts des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet
  32. § 25 Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet
  33. § 26 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche ausgehend von einem Schutzgebiet
  34. § 27 Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer nicht exotischen Seuche
  35. § 28 Aufhebung der Schutzmaßregeln
  36. Abschnitt 7 · Ordnungswidrigkeiten, Übergangsbestimmungen
  37. § 29 Ordnungswidrigkeiten
  38. § 30 Übergangsbestimmungen
  39. Anlage 1 (zu den §§ 2, 7, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 20, 28) Liste der Seuchen
  40. Anlage 2 (zu § 13)