Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin
FlüHGDV 2§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 24. Juli 1965 in Kraft.