Gesetze / FlUUG · BGBl I 1998, 2470

Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge

30 Normen · ausgefertigt 26.08.1998 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Erster Abschnitt · Anwendungsbereich
  3. § 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Zweck und Gegenstand der Untersuchung
  6. Zweiter Abschnitt · Organisation
  7. § 4 Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
  8. § 5 Zusammenarbeit mit anderen Staaten
  9. § 6 Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation
  10. § 7 Unterrichtung anderer Behörden
  11. Dritter Abschnitt · Untersuchung
  12. § 8 Untersuchungsstatus
  13. § 9 Untersuchungsverfahren
  14. § 10 Einleitung der Untersuchung
  15. § 11 Untersuchungsbefugnisse
  16. § 12 Unfallstelle
  17. § 13 Freigabe der Unfallstelle und des Luftfahrzeugs
  18. § 14 Teilnehmer am Untersuchungsverfahren
  19. § 15 Besorgnis der Befangenheit
  20. § 16 Nachweismittel
  21. Vierter Abschnitt · Berichte und ihre Bekanntgabe
  22. § 17 Anhörung vor Abschluß eines Untersuchungsberichts
  23. § 18 Untersuchungsbericht
  24. § 19 Sicherheitsempfehlungen
  25. § 20 Ausländische Untersuchungsberichte
  26. § 21 Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht
  27. § 22 Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens
  28. Fünfter Abschnitt · Untersuchungskammer
  29. § 23 Zuständigkeit
  30. Sechster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  31. § 24 Kostentragung
  32. § 25 Verarbeitung von Daten
  33. § 26 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
  34. § 27 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
  35. § 28 Flugsicherheitsarbeit
  36. § 29 Beteiligung am Such- und Rettungsdienst
  37. § 30 Bußgeldvorschriften
  38. Anhang Beispiele für schwere Störungen