Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Berlin-Tegel

FluLärmBerl-TegelV BE

§ 1 Festsetzung des Lärmschutzbereichs

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Flughafens Berlin-Tegel wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.

§ 2