Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin

FlugMechAusbV 2013

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und Ausbildungsinhalte in einer der Fachrichtungen

1.
Instandhaltungstechnik,
2.
Fertigungstechnik oder
3.
Triebwerkstechnik.
§ 2 § 4