Gesetze / Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin
ForstWiAusbStV 2002§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin
ForstWiAusbStV 2002Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.