Gesetze / Fotografen-Ausbildungsverordnung

FotoAusbV 2025

§ 8 Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Gestaltungsgrundlagen anwenden, Fotoproduktionen planen und organisieren“ und
2.
„Fotografien erstellen und optimieren“.
§ 7 § 9