Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik
FrSaftAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Fruchtsafttechnik wird staatlich anerkannt.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik
FrSaftAusbVDer Ausbildungsberuf Fachkraft für Fruchtsafttechnik wird staatlich anerkannt.