Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik
FrSaftAusbV§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik
FrSaftAusbVDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.