Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik

FrSaftAusbV

Anlage (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik

(Fundstelle: BGBl. I 1984, 777 - 781)

Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezu vermitteln im Ausbildungshalbjahr
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1Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 1)a)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften aus Gesetzen und Verordnungen nennenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
b)berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, nennen
c)Vorschriften über den Umgang mit Druckbehältern erläutern
d)Gefahren im Umgang mit ätzenden und leicht entzündbaren Stoffen beschreiben
e)Unfallverursachendes Verhalten sowie betriebstypische Unfallquellen und -Situationen beschreiben
f)Schutzmaßnahmen an elektrischen Einrichtungen, insbesondere in Feuchträumen, erläutern
g)Schutzvorrichtungen technischer Einrichtungen verwenden
h)Brandschutzeinrichtungen bedienen
i)Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten
k)Notwendigkeit der Arbeitshygiene erläutern
l)Ursachen von Umweltbelastungen, insbesondere durch Lärm, Nässe, Kälte und Dämpfe, beschreiben und Möglichkeiten ihrer Beseitigung nennen
m)Abwässer und Abfälle unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen beseitigen
n)im Ausbildungsbetrieb anfallendes Altmaterial sammeln und die Notwendigkeit seiner Wiederverwendung erläutern
o)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
2Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften (§ 3 Nr. 2)a)Begriffsbestimmungen der genormten Fruchtgetränke wiedergeben
b)Fruchtsaft- und Fruchtnektar-Verordnung sowie die Leitsätze für Fruchtsäfte erläutern
c)Leitsätze für Gemüsesaft und -trunk aufzeigen
d)Qualitätsvorschriften für süße, alkoholfreie Erfrischungsgetränke erläutern
e)Qualitätsvorschriften für Fruchtweine erläutern
f)Trinkwasser-Verordnung wiedergeben
g)wesentliche Vorschriften aus der Kennzeichnungs-Verordnung, der Diät-Verordnung, Zusatzstoffzulassungs- und -verkehrs-Verordnung sowie Fertigpackungsverordnung erläutern
h)Grundzüge der für den Betrieb einer Gaststätte notwendigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften aufzeigen
3Ausführen von Hygienemaßnahmen (§ 3 Nr. 3)a)Reinigungs- und Desinfektionsmittel auswählen
b)Konzentration der Reinigungs- und Desinfektionsmittel nach Vorgabe einstellen
c)Reinigungsgeräte handhaben
d)Reinigungsanlagen bedienen
e)Produktions-, Lager- und Transportgefäße reinigen und desinfizieren
f)Produktionsmittel, insbesondere Leitungen, Schläuche, Pumpen und Maschinen, reinigen und desinfizieren
g)Arbeitsplatz reinigen
4Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs (§ 3 Nr. 4)a)Art, Rechtsform, organisatorischen Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebs beschreibenX
b)die für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufsverbände nennenX
c)Aufgaben der Produktionsabteilungen, insbesondere der Kelterei, Aufbereitungs- und Abfüllungsbereiche, beschreibenX
d)Produktionsabläufe und ihre betrieblichen Zusammenhänge erläuternX
e)im Ausbildungsbetrieb hergestellte Produkte beschreibenX
f)Durchführung einer Inventur beschreibenX
g)übliche Wege der Materialbeschaffung nennenX
h)Betriebsordnung erläuternX
i)betriebliche Ordnungsmittel, insbesondere zur Berufsausbildung und den Tarifvertrag, erläuternX
k)Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung aufzeigenX
l)Sozialversicherungsträger nennenX
m)Bedeutung und Leistung der Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung für den Arbeitnehmer erläuternX
5Auswählen, Annehmen, Lagern und Verarbeiten von Früchten und Gemüse zu Saft und Mark (§ 3 Nr. 5)a)Qualitätsmerkmale typischer Anbaugebiete und Sorten nennenX
b)Bedeutung der Inhaltsstoffe für die Verarbeitung erläuternX
c)Rohware auf Verderb, Qualität und Verwendbarkeit prüfenX
d)Gewicht und Volumen der Rohware feststellenX
e)Annahmebelege erstellen und Lieferscheine prüfenX
f)Sorten- und qualitätsbedingte Lagerfähigkeit der Rohware bestimmenX
g)Fördergeräte, Obstreinigungsanlagen, Entrappungs- und Entsteinungsmaschinen, Obstmühlen, Dampferzeuger, Obstdämpfer, Passier- und Homogenisiermaschinen, Obstpressen und Separatoren bedienen und wartenX
h)mit Werkzeugen und -Stoffen für Wartungsarbeiten umgehenX
i)frische Rohware verlesen und reinigen sowie tiefgefrorene Rohware auftauenX
k)Rohware sortenbedingt entrappen, entsteinen, zerkleinern, dämpfen, passieren und enzymatisch behandelnX
l)Frucht- und Gemüsemark gewinnenX
m)Maische zur Saftherstellung pressenX
n)Säfte vorklären, separieren, schönen und filtrierenX
o)fruchtfleischhaltige Säfte homogenisierenX
p)Trester verwertenX
6Haltbarmachen, Lagern und Überwachen von Saft und Mark (§ 3 Nr. 6)a)Lagergefäße, Befüllungssysteme und Pasteurisationseinrichtungen prüfen, reinigen und entkeimenX
b)Aroma aus Saft und Mark gewinnenX
c)Konzentrat und Halbkonzentrat aus Saft und Mark herstellenX
d)Saft, Mark und Halbkonzentrat durch Hochkurzzeiterhitzung und Warmentkeimung haltbarmachenX
e)Lagergefäße steril füllen und verschließenX
f)keimfreie Lagerung überwachenX
g)Tanklagerbuch führenX
7Auswählen, Prüfen und Verarbeiten der Halbware (§ 3 Nr. 7)a)Halbware, insbesondere die zugekaufte, auf ihre ordnungsgemäße Herstellung, auf Verderb, Qualität und Verwendbarkeit prüfenX
b)Rezepturen zur Herstellung von Fruchtsäften, Fruchtnektaren und Fruchtsaftgetränken unter Beachtung der qualitativen und kalkulatorischen Gesichtspunkte erstellenX
c)Halbware und Zutaten nach Rezeptur zusammenzustellenX
d)Anteil des entmineralisierten Wassers zur Aufbereitung von Konzentraten berechnen und das Mischungsverhältnis einstellenX
e)Filtersysteme und Rührwerkbehälter bedienen und wartenX
f)Fertigware durch Mischen, Fermentieren, Schönen und Filtrieren herstellenX
g)fruchtfleischhaltige und naturtrübe Produkte homogenisieren, stabilisieren und entlüftenX
h)mit Oechsle-Waage, Refraktometer und pH-Meter umgehen und kellertechnische Schnelltestmethoden anwendenX
i)Fertigware auf Einhalten der gesetzlichen Vorschriften prüfenX
k)Analysenwerte und Produktionsdaten protokollierenX
8Aufbereiten von Trinkwasser und Herstellen von entmineralisiertem Wasser (§ 3 Nr. 8)a)Mindestanforderungen an dieX
b)Trinkwasserqualität erläuternX
c)Trinkwasser nach Aussehen, Geruch undX
d)Geschmack prüfen Wasserhärten und pH-WertX
e)bestimmen einfache Wasseranalyse auswertenX
f)Wasseraufbereitungsanlagen bedienen und warten Wasserentmineralisierungsanlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zur Herstellung von Säften aus Konzentrat bedienen und wartenX
9Herstellen von Fruchtwein und Fruchtschaumwein (§ 3 Nr. 9) Teil desa)Begriffsbestimmungen der verschiedenen Fruchtweine und Fruchtschaumweine -wiedergebenX
b)Roh- und Halbware auswählen und prüfenX
c)Rezepturen zur Herstellung von Fruchtweinen und Fruchtschaumweinen unter Beachtung der qualitativen und kalkulatorischen Gesichtspunkte erstellenX
d)Gärung einleiten und überwachenX
e)Fruchtwein abstechen und klärenX
f)Fertigware prüfen und Analysenwerte sowie Produktionsdaten aufzeichnenX
10Abfüllen, Ausstatten, Lagern, Versandfertigmachen und Transportieren der Fertigware (§ 3 Nr. 10)a)Verpackungs-, Füll-, Verschließ- und Transportsysteme erläuternX
b)Leergut, Ausstattungsmittel, Flaschenverschlüsse und Verpackungsmaterial bereitstellenX
c)Auspack-, Wasch-, Flaschenfüll-, Verschließ-, Etikettier- und Einpackmaschinen, Palettierer und Transportbahnen sowie Kontrolleinrichtungen betriebsbereit machen und bedienenX
d)Abfüllung der Fertigware unter Berücksichtigung von Temperatur, Füllmenge, Abfüllgut und Ausstattung überwachenX
e)Kontrollproben ziehen und prüfenX
f)Produktionsmenge feststellen und aufzeichnenX
g)Fertigware ein-, zwischen- und auslagernX
h)Fertigware versandfertig machen, kommissionieren und transportierenX
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