Gesetze / Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
FrSaftV 2004§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Gesetze / Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
FrSaftV 2004(1) Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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