Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Frauenförderverordnung
FrauFöV§ 15 (Inkrafttreten)
Für § 15 FrauFöV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.