Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuglackierer/zur Fahrzeuglackiererin

FzgLackAusbV

§ 7 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 6 § 8