Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin
GärtnAusbV§ 6 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin
GärtnAusbVDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.