Gesetze / Güterkraftverkehrsgesetz GüKG 1998 § 9 Erlaubnis- und Versicherungsfreiheit Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 14.03.2026. Zur aktuellen Fassung → Der Werkverkehr ist erlaubnisfrei. Es besteht keine Versicherungspflicht.