Gesetze / GüKGrKabotageV 2012 · BGBl I 2012, 42

Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

28 Normen · ausgefertigt 28.12.2011 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. 1. Abschnitt · Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen
  3. § 1 Erteilung und Entziehung der Gemeinschaftslizenz
  4. § 2 Änderungsmitteilung und Urkundenänderung
  5. § 3 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (Bundesamt)
  6. 2. Abschnitt · Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit CEMT-Genehmigungen und CEMT-Umzugsgenehmigungen
  7. § 4 Geltungsbereich, Erteilung und Entziehung der CEMT-Genehmigung
  8. § 5 Fahrtenberichtheft
  9. § 6 Urkundenänderung
  10. § 7 CEMT-Umzugsgenehmigung
  11. § 7a Verwendung der CEMT-Genehmigung
  12. 3. Abschnitt · Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit bilateralen Genehmigungen
  13. § 8 Geltung der bilateralen Genehmigung auf dem inländischen Streckenteil
  14. 4. Abschnitt · Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit Drittstaatengenehmigungen
  15. § 9 Geltungsbereich der Drittstaatengenehmigung
  16. § 10 Erteilung der Drittstaatengenehmigung
  17. § 11 Unternehmer- und fahrzeugbezogene Drittstaatengenehmigung
  18. § 12 Ausnahmen
  19. 5. Abschnitt · Grenzüberschreitender gewerblicher kombinierter Verkehr
  20. § 13 Definition
  21. § 14 Nächstgelegener geeigneter Bahnhof
  22. § 15 An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens innerhalb eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  23. § 16 An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  24. § 17 Nachweis über die Durchführung von grenzüberschreitendem gewerblichem kombiniertem Verkehr
  25. 5a. Abschnitt · Kabotage
  26. § 17a Befugnis zur Kabotage
  27. 6. Abschnitt · Gemeinsame Vorschriften
  28. § 18 Bedingungen für den Fahrzeugeinsatz
  29. § 19 Ausschluss von Unternehmern mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom Güterkraftverkehr
  30. 7. Abschnitt · Verfahren zur Erteilung einer Fahrerbescheinigung
  31. § 20 Antrag auf Ausstellung einer Fahrerbescheinigung
  32. § 21 Geltungsdauer und Unternehmensbindung der Fahrerbescheinigung
  33. § 22 Rückgabe der Fahrerbescheinigung
  34. § 23 Änderungsmitteilung und Urkundenänderung
  35. § 24 Überwachung
  36. 8. Abschnitt · Ordnungswidrigkeiten, In- und Außerkrafttreten
  37. § 25 Ordnungswidrigkeiten
  38. § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  39. Schlussformel