Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst
GADVDV§ 29 Multiple-Choice-Aufgaben
(1) Multiple-Choice-Aufgaben können gestellt werden als
(2) Bei der Festlegung von Prüfungsfragen und ihren Antworten ist zu bestimmen, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden.
(3) Eine Einfach-Auswahlaufgabe ist richtig beantwortet, wenn nur die zutreffende Antwort markiert worden ist.
(4) Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist richtig beantwortet, wenn nur alle zutreffenden Antworten markiert worden sind. Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist halbrichtig beantwortet, wenn entweder nur eine zutreffende Antwort nicht markiert oder nur eine unzutreffende Antwort markiert und die Aufgabe im Übrigen richtig beantwortet worden ist. In allen anderen Fällen ist die Aufgabe falsch beantwortet.
(5) Bei einer Prüfung, die ausschließlich aus Multiple-Choice-Aufgaben besteht, werden die Note „ausreichend“ und 5 Rangpunkte vergeben, wenn die Mindestpunktzahl erreicht worden ist. Die Mindestpunktzahl entspricht:
(6) Überschreitet die erreichte Punktzahl die Mindestpunktzahl, werden die Rangpunkte wie folgt vergeben:
| Überschreiten der Mindestpunktzahl um … Prozent der Differenz zwischen erreichbarer Punktzahl und Mindestpunktzahl | Rangpunkte | |
|---|---|---|
| 1 | 2 | |
| 1 | 87,50 | 15 |
| 2 | 75,00 | 14 |
| 3 | 66,67 | 13 |
| 4 | 58,33 | 12 |
| 5 | 50,00 | 11 |
| 6 | 41,67 | 10 |
| 7 | 33,33 | 9 |
| 8 | 25,00 | 8 |
| 9 | 16,67 | 7 |
| 10 | 8,33 | 6 |
| 11 | 0 | 5 |
(7) Unterschreitet die erreichte Punktzahl die Mindestpunktzahl, werden die Rangpunkte wie folgt vergeben:
| Unterschreiten der Mindestpunktzahl um bis zu … Prozent | Rangpunkte | |
|---|---|---|
| 1 | 2 | |
| 1 | 16,67 | 4 |
| 2 | 33,33 | 3 |
| 3 | 50,00 | 2 |
| 4 | 75,00 | 1 |
| 5 | 100,00 | 0 |
(8) Multiple-Choice-Aufgaben können elektronisch gestellt, beantwortet und ausgewertet werden. Die Integrität der Daten und die automatisierte Protokollierung der Prüfung sind zu gewährleisten.