Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst
GADVDV§ 42 Abgabe der Diplomarbeit
Die Diplomarbeit ist beim Prüfungsamt nach den Vorgaben der Ausbildungsrichtlinien abzugeben. Das Abgabedatum wird vom Prüfungsamt dokumentiert. Die Abgabe beim Prüfungsamt ist zu dokumentieren.