Gesetze / GArchDVDV 2019 · BGBl I 2019, 517
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes
36 Normen · ausgefertigt 23.04.2019 · Änderungen
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeines
- § 1 Ziele des Vorbereitungsdienstes
- § 2 Einstellungsbehörden, Ausbildungsstellen und Dienstaufsicht
- § 3 Nachteilsausgleich
- § 4 Bewertung von Leistungen
- Abschnitt 2 · Einstellung in den Vorbereitungsdienst und Auswahlverfahren
- § 5 Einstellungsvoraussetzungen
- § 6 Auswahlverfahren
- § 7 Auswahlkommission
- § 8 Bestandteile des Auswahlverfahrens
- § 9 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 10 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 11 Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens, Bestehen und Rangfolge
- Abschnitt 3 · Ausbildung
- § 12 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- § 13 Fachstudien
- § 14 Prüfungsleistungen in den Fachstudien
- § 15 Ausbildungsleitung sowie Ausbilderinnen und Ausbilder in den Praktika
- § 16 Praktika
- § 17 Lehrveranstaltungen in den Praktika
- § 18 Bewertung der Praktika
- Abschnitt 4 · Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 1 · Organisation
- § 19 Prüfungsamt
- § 20 Prüfungskommission
- § 21 Zweck und Bestandteile der Laufbahnprüfung
- § 22 Prüfungsorte und Prüfungstermine
- Unterabschnitt 2 · Schriftliche Prüfung
- § 23 Schriftliche Prüfung
- § 24 Archivarische Abschlussarbeit
- § 25 Klausur
- § 26 Bewertung
- Unterabschnitt 3 · Mündliche Prüfung
- § 27 Aufgaben und Durchführung
- § 28 Bewertung und Rangpunktzahl für die mündliche Prüfung
- Unterabschnitt 4 · Gemeinsame Regelungen
- § 29 Verhinderung, Rücktritt und Säumnis
- § 30 Täuschung und Ordnungsverstoß
- § 31 Abschließende Rangpunktzahl, Bestehen der Laufbahnprüfung und Gesamtnote
- § 32 Abschlusszeugnis
- § 33 Bescheid bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
- § 34 Wiederholung
- § 35 Prüfungsakte und Einsichtnahme
- Abschnitt 5 · Schlussvorschrift
- § 36 Übergangsregelung