Gesetze / Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Angelegenheiten der Besoldung

GBAWidVertrAnO

§ 4 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

§ 3