Gesetze / Verordnung zur Änderung des Statuts der Genossenschaftsbank Berlin und zu deren Umwandlung
GBBStatÄndV§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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GBBStatÄndVDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.