Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
GBPolVDVDV 2017§ 16 Erholungsurlaub
Die Hochschule bestimmt die Zeiten des Erholungsurlaubs.
Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
GBPolVDVDV 2017Die Hochschule bestimmt die Zeiten des Erholungsurlaubs.