Gesetze / Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden
GBWiederhV§ 17
Die Verordnung tritt am 15. August 1940 in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden
GBWiederhVDie Verordnung tritt am 15. August 1940 in Kraft.