Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

GDBNDVerfSchVDV

§ 51 Bestandteile der Laufbahnprüfung

Die Laufbahnprüfung besteht aus

1.
der Diplomarbeit und dem Diplomkolloquium,
2.
der schriftlichen Abschlussprüfung und
3.
der mündlichen Abschlussprüfung.
§ 50 § 52