Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 51 Bestandteile der Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus
1.
der Diplomarbeit und dem Diplomkolloquium,
2.
der schriftlichen Abschlussprüfung und
3.
der mündlichen Abschlussprüfung.