Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 62 Gegenstand und Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung
(1) Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus sechs Klausuren.
(2) Studierende der Fachrichtung „Bundesnachrichtendienst“ schreiben
(2a) Im Einvernehmen mit den Dienstbehörden kann die Hochschule festlegen, dass in der Fachrichtung „Bundesnachrichtendienst“ bis zum 31. Dezember 2022
(3) Studierende der Fachrichtung „Verfassungsschutz“ schreiben
(3a) Im Einvernehmen mit den Dienstbehörden kann die Hochschule festlegen, dass in der Fachrichtung „Verfassungsschutz“ bis zum 31. Dezember 2022
(4) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Klausur 240 Minuten.
(5) Die Klausuren werden an aufeinanderfolgenden Arbeitstagen geschrieben. An einem Tag wird nur eine Klausur geschrieben. Nach zwei Prüfungstagen ist ein freier Tag vorzusehen.
(5a) Im Einvernehmen mit den Dienstbehörden kann die Hochschule festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2022
(6) Die Klausuren werden unter Aufsicht geschrieben.