Gesetze / Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
GFlFleischV§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch.