Gesetze / Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

GFlFleischV

§ 1 Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch.

§ 2