Gesetze / Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes
GGArt115dGO§ 3 Beratung
Es findet nur eine Beratung statt. Diese ist auf Beschluß des Bundestages oder des Bundesrates für Ausschußberatungen zu unterbrechen.
Gesetze / Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes
GGArt115dGOEs findet nur eine Beratung statt. Diese ist auf Beschluß des Bundestages oder des Bundesrates für Ausschußberatungen zu unterbrechen.