Gesetze / Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (siehe: GGArt91cVtr)

GGArt91cVtrG

Eingangsformel

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1