Gesetze / GGVSEB · BGBl I 2009, 1389

Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern

48 Normen · ausgefertigt 17.06.2009 · Änderungen

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. § 3 Zulassung zur Beförderung
  5. § 4 Allgemeine Sicherheitspflichten
  6. § 5 Ausnahmen
  7. § 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
  8. § 7 Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bestellten Sachverständigen oder Dienststellen
  9. § 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
  10. § 9 (weggefallen)
  11. § 10 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
  12. § 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
  13. § 12 Zuständigkeiten der Prüfstellen für Tanks
  14. § 13 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Druckgefäße
  15. § 13a Zuständigkeiten der Benennenden Behörde
  16. § 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr
  17. § 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr
  18. § 16 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt
  19. § 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders
  20. § 18 Pflichten des Absenders
  21. § 19 Pflichten des Beförderers
  22. § 20 Pflichten des Empfängers
  23. § 21 Pflichten des Verladers
  24. § 22 Pflichten des Verpackers
  25. § 23 Pflichten des Befüllers
  26. § 23a Pflichten des Entladers
  27. § 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU
  28. § 25 Pflichten des Herstellers, Wiederaufarbeiters und Rekonditionierers von Verpackungen, des Herstellers und Wiederaufarbeiters von IBC und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC
  29. § 26 Sonstige Pflichten
  30. § 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt
  31. § 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr
  32. § 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr
  33. § 30 Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr
  34. § 30a Pflichten der für die Instandhaltung zuständigen Stelle im Eisenbahnverkehr
  35. § 31 Pflichten des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur im Eisenbahnverkehr
  36. § 31a Pflichten des Triebfahrzeugführers im Eisenbahnverkehr
  37. § 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr
  38. § 33 Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt
  39. § 34 Pflichten des Eigentümers oder Betreibers in der Binnenschifffahrt
  40. § 34a Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord in der Binnenschifffahrt
  41. § 35 Verlagerung
  42. § 35a Fahrweg im Straßenverkehr
  43. § 35b Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten
  44. § 35c Ausnahmen zu den §§ 35 und 35a
  45. § 36 Prüffrist für Feuerlöschgeräte
  46. § 36a Beförderung gefährlicher Güter als behördliche Asservate
  47. § 36b Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe
  48. § 37 Ordnungswidrigkeiten
  49. § 38 Übergangsbestimmungen
  50. Anlage 1 (weggefallen)
  51. Anlage 2 Einschränkungen aus Gründen der Sicherheit der Beförderung gefährlicher Güter zu den Teilen 1 bis 9 des ADR und zu den Teilen 1 bis 7 des RID für innerstaatliche Beförderungen sowie zu den Teilen 1 bis 9 des ADN für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen
  52. Anlage 3 (zu § 36b) Festlegung der Anforderungen für besonders ausgerüstete Fahrzeuge/Wagen und Container/Großcontainer nach Abschnitt 7.3.3 Sondervorschrift VC 3 zur Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe der UN-Nummern 3257 und 3258 ADR/RID