Gesetze / GGVSEB / Änderungen
Änderungen im GGVSEB
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
01.01.2026
§ 9 (weggefallen) · § 12 Zuständigkeiten der Prüfstellen für Tanks · § 13a Zuständigkeiten der Benennenden Behörde
26.06.2025
§ 1 Geltungsbereich · § 2 Begriffsbestimmungen · § 3 Zulassung zur Beförderung · § 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr · § 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung · § 12 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Tanks · § 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr · § 18 Pflichten des Absenders · § 19 Pflichten des Beförderers · § 23 Pflichten des Befüllers · § 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU · § 26 Sonstige Pflichten · § 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt · § 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr · § 30 Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr · § 35 Verlagerung · § 37 Ordnungswidrigkeiten · § 38 Übergangsbestimmungen
29.08.2023
§ 1 Geltungsbereich · § 2 Begriffsbestimmungen · § 3 Zulassung zur Beförderung · § 4 Allgemeine Sicherheitspflichten · § 5 Ausnahmen · § 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr · § 7 Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bestellten Sachverständigen oder Dienststellen · § 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung · § 9 Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Prüfstellen · § 10 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · § 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · § 12 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Tanks · § 13 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Druckgefäße · § 13a Zuständigkeiten der Benennenden Behörde · § 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr · § 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr · § 16 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt · § 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders · § 18 Pflichten des Absenders · § 19 Pflichten des Beförderers · § 20 Pflichten des Empfängers · § 21 Pflichten des Verladers · § 22 Pflichten des Verpackers · § 23 Pflichten des Befüllers · § 23a Pflichten des Entladers · § 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU · § 25 Pflichten des Herstellers, Wiederaufarbeiters und Rekonditionierers von Verpackungen, des Herstellers und Wiederaufarbeiters von IBC und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC · § 26 Sonstige Pflichten · § 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt · § 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr · § 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr · § 30 Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr · § 30a Pflichten der für die Instandhaltung zuständigen Stelle im Eisenbahnverkehr · § 31 Pflichten des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur im Eisenbahnverkehr · § 31a Pflichten des Triebfahrzeugführers im Eisenbahnverkehr · § 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr · § 33 Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt · § 34 Pflichten des Eigentümers oder Betreibers in der Binnenschifffahrt · § 34a Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord in der Binnenschifffahrt · § 35 Verlagerung · § 35a Fahrweg im Straßenverkehr · § 35b Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten · § 35c Ausnahmen zu den §§ 35 und 35a · § 36 Prüffrist für Feuerlöschgeräte · § 36a Beförderung gefährlicher Güter als behördliche Asservate · § 36b Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe · § 37 Ordnungswidrigkeiten · § 38 Übergangsbestimmungen
05.07.2023
§ 1 Geltungsbereich · § 2 Begriffsbestimmungen · § 5 Ausnahmen · § 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr · § 7 Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bestellten Sachverständigen oder Dienststellen · § 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung · § 12 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Tanks · § 13 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Druckgefäße · § 13a Zuständigkeiten der Benennenden Behörde · § 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr · § 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr · § 16 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt · § 18 Pflichten des Absenders · § 19 Pflichten des Beförderers · § 21 Pflichten des Verladers · § 23 Pflichten des Befüllers · § 23a Pflichten des Entladers · § 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU · § 26 Sonstige Pflichten · § 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr · § 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr · § 37 Ordnungswidrigkeiten · § 38 Übergangsbestimmungen
09.03.2023
§ 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr · § 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt
09.06.2021
§ 2 Begriffsbestimmungen
24.04.2021
§ 1 Geltungsbereich · § 2 Begriffsbestimmungen · § 3 Zulassung zur Beförderung · § 4 Allgemeine Sicherheitspflichten · § 5 Ausnahmen · § 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur · § 7 Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bestellten Sachverständigen oder Dienststellen · § 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung · § 9 Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Prüfstellen · § 10 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · § 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · § 12 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Tanks · § 13 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Druckgefäße · § 13a Zuständigkeiten der Benennenden Behörde · § 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr · § 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr · § 16 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt · § 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders · § 18 Pflichten des Absenders · § 19 Pflichten des Beförderers · § 20 Pflichten des Empfängers · § 21 Pflichten des Verladers · § 22 Pflichten des Verpackers · § 23 Pflichten des Befüllers · § 23a Pflichten des Entladers · § 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU · § 25 Pflichten des Herstellers, Wiederaufarbeiters und Rekonditionierers von Verpackungen, des Herstellers und Wiederaufarbeiters von IBC und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC · § 26 Sonstige Pflichten · § 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt · § 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr · § 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr · § 30 Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr · § 30a Pflichten der für die Instandhaltung zuständigen Stelle im Eisenbahnverkehr · § 31 Pflichten des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur im Eisenbahnverkehr · § 31a Pflichten des Triebfahrzeugführers im Eisenbahnverkehr · § 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr · § 33 Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt · § 34 Pflichten des Eigentümers oder Betreibers in der Binnenschifffahrt · § 34a Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord in der Binnenschifffahrt · § 35 Verlagerung · § 35a Fahrweg im Straßenverkehr · § 35b Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten · § 35c Ausnahmen zu den §§ 35 und 35a · § 36 Prüffrist für Feuerlöschgeräte · § 36a Beförderung gefährlicher Güter als behördliche Asservate · § 36b Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe · § 37 Ordnungswidrigkeiten · § 38 Übergangsbestimmungen
02.04.2021
§ 1 Geltungsbereich · § 2 Begriffsbestimmungen · § 4 Allgemeine Sicherheitspflichten · § 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur · § 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung · § 12 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Tanks · § 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr · § 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr · § 16 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt · § 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders · § 18 Pflichten des Absenders · § 19 Pflichten des Beförderers · § 21 Pflichten des Verladers · § 22 Pflichten des Verpackers · § 23 Pflichten des Befüllers · § 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU · § 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt · § 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr · § 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr · § 31 Pflichten des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur im Eisenbahnverkehr · § 33 Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt · § 35 Verlagerung · § 35c Ausnahmen zu den §§ 35 und 35a · § 37 Ordnungswidrigkeiten · § 38 Übergangsbestimmungen
10.01.2020
§ 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung · § 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung