Gesetze / IOP-Governance-Verordnung

GIGV 2024

§ 19 Evaluation

Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine externe Forschungseinrichtung mit der Evaluation des Kompetenzzentrums und der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 2 Absatz 2. Das Evaluationsgutachten soll alle drei Jahre, zum ersten Mal zum 31. März 2028, vorliegen.

§ 18 § 20