Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV 2020

§ 20 Bestandteile der Laufbahnprüfung

(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.

(2) Die Laufbahnprüfung besteht aus

1.
den Modulprüfungen und
2.
der Bachelorarbeit.
§ 19 § 21