Gesetze / GKrimDVDV 2020 · BGBl I 2020, 2883

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

142 Normen · ausgefertigt 09.12.2020 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeines
  3. § 1 Vorbereitungsdienste
  4. § 2 Dienstbehörde
  5. § 3 Dienstaufsicht
  6. § 4 Erholungsurlaub
  7. § 5 Bewertung von Prüfungsleistungen
  8. Teil 2 · Studium
  9. Abschnitt 1 · Auswahlverfahren für das Studium
  10. § 6 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
  11. § 6a Teile des Auswahlverfahrens
  12. § 6b Festlegungen der Dienstbehörde
  13. § 6c Schriftlicher Teil
  14. § 6d Zulassung zum mündlichen Teil
  15. § 6e Mündlicher Teil
  16. § 6f Zulassung zur Prüfung der körperlichen Tauglichkeit
  17. § 6g Prüfung der körperlichen Tauglichkeit
  18. § 6h Gesamtergebnis und Wiederholungsmöglichkeit
  19. § 6i Täuschung
  20. § 7 Auswahlkommission
  21. § 8 Einstellung
  22. Abschnitt 2 · Studienordnung
  23. Unterabschnitt 1 · Allgemeines
  24. § 9 Ziel des Studiums
  25. § 10 Dauer des Studiums
  26. § 11 Gliederung des Studiums und Teilnahmepflicht
  27. Unterabschnitt 2 · Module
  28. § 12 Verteilung und Inhalt der Module
  29. § 13 Durchführungsort
  30. § 14 Gestaltung und Organisation der Module der praxisintegrierenden Studien
  31. § 15 Ausbildungsplan für die Module der praxisintegrierenden Studien
  32. § 16 Ausbildungsverantwortliche für die Module der praxisintegrierenden Studien
  33. Unterabschnitt 3 · Modulbegleitende Veranstaltungen
  34. § 17 Durchführung und Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen
  35. § 18 Prüfungen in den modulbegleitenden Veranstaltungen
  36. § 18a Prüfung im Polizeitraining
  37. § 18b Wiederholung von Prüfungen in den modulbegleitenden Veranstaltungen
  38. Abschnitt 3 · Laufbahnprüfung
  39. Unterabschnitt 1 · Allgemeines und Organisatorisches
  40. § 19 Zweck der Laufbahnprüfung
  41. § 20 Bestandteile der Laufbahnprüfung
  42. § 21 Prüfungsamt der Laufbahnprüfung
  43. Unterabschnitt 2 · Modulprüfungen
  44. § 22 Module mit Modulprüfungen
  45. § 23 Modulprüfungen in den fachtheoretischen Studienzeiten
  46. § 24 Zwischenprüfung und Bescheinigung über die Zwischenprüfung
  47. § 25 Modulprüfungen in den praxisintegrierenden Studien
  48. § 26 Prüfende für die Modulprüfungen
  49. § 27 Bestehen einer Modulprüfung
  50. § 28 Wiederholung von Modulprüfungen
  51. Unterabschnitt 3 · Bachelorarbeit
  52. § 29 Bestandteile der Bachelorarbeit
  53. § 30 Zweck der Thesis
  54. § 31 Thema der Thesis
  55. § 32 Bearbeitungszeit und Abgabetermin für die Thesis
  56. § 33 Prüfende für die Thesis und Bewertung der Thesis
  57. § 34 Betreuung bei Anfertigung der Thesis und Durchführungsort
  58. § 35 Freistellung vom Dienst
  59. § 36 Vorgaben für die Form der Thesis
  60. § 37 Abgabe der Thesis
  61. § 38 Bestehen der Thesis
  62. § 39 Wiederholung der Thesis
  63. § 40 Zulassung zur Verteidigung
  64. § 41 Termin für die Verteidigung
  65. § 42 Prüfungskommission
  66. § 43 Durchführung und Bestandteile der Verteidigung
  67. § 44 Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Verteidigung
  68. § 45 Protokoll über die Verteidigung
  69. § 46 Bewertung der Verteidigung
  70. § 47 Bestehen der Verteidigung
  71. § 48 Wiederholung der Verteidigung
  72. § 49 Rangpunktzahl und Note der Bachelorarbeit
  73. Unterabschnitt 4 · Weitere Prüfungsbestimmungen
  74. § 50 Bestehen der Laufbahnprüfung
  75. § 51 Akademischer Grad
  76. § 52 Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und Gesamtnote
  77. § 53 Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen
  78. § 54 Abschlusszeugnis und Diploma Supplement
  79. § 55 Bescheid bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
  80. § 56 Prüfungsakten und Einsichtnahme
  81. Abschnitt 4 · Anerkennung anderer Studien- und Prüfungsleistungen
  82. § 57 Voraussetzungen für die Anerkennung
  83. Teil 3 · Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
  84. Abschnitt 1 · Auswahlverfahren für die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
  85. § 58 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
  86. § 58a Ausgestaltung des Auswahlverfahrens
  87. § 59 Einstellung
  88. Abschnitt 2 · Inhalt der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
  89. § 60 Ziel der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung und Dauer
  90. § 61 Pflichtlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst
  91. § 62 Gliederung der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
  92. § 63 Verteilung und Inhalt der Module
  93. § 64 Durchführungsort
  94. § 65 Dienstliche Beurteilung für das Modul 4
  95. § 66 Durchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen
  96. § 67 Prüfung im Polizeitraining
  97. § 67a Wiederholung der Prüfung im Polizeitraining
  98. Abschnitt 3 · Modulprüfungen
  99. § 68 Prüfungsamt
  100. § 69 Module mit Modulprüfungen
  101. § 70 Zeitpunkt der Modulprüfung
  102. § 71 Klausur
  103. § 72 Kennzeichnung der Klausuren
  104. § 73 Prüfende für die Klausuren
  105. § 74 Bestehen einer Modulprüfung
  106. § 75 Wiederholung von Modulprüfungen
  107. Abschnitt 4 · Mündliche Abschlussprüfung
  108. § 76 Prüfungsamt
  109. § 77 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
  110. § 78 Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung
  111. § 79 Prüfungskommission
  112. § 80 Inhalt der mündlichen Abschlussprüfung
  113. § 81 Durchführung und Dauer der mündlichen Abschlussprüfung
  114. § 82 Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
  115. § 83 Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung
  116. § 84 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
  117. § 85 Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung
  118. Abschnitt 5 · Abschluss der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
  119. § 86 Erfolgreiche Teilnahme an der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
  120. § 87 Rangpunktzahl der kriminalpolizei- fachlichen Qualifizierung und Gesamtnote
  121. § 88 Abschlusszeugnis
  122. § 89 Bescheid bei endgültigem Nichtbestehen
  123. § 90 Prüfungsakten und Einsichtnahme
  124. Teil 4 · Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
  125. Abschnitt 1 · Auswahlverfahren für die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
  126. § 91 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
  127. § 92 Ausgestaltung des Auswahlverfahrens
  128. § 93 Einstellung
  129. Abschnitt 2 · Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
  130. § 94 Ziel der Qualifizierungsmaßnahme
  131. § 95 Dauer der Qualifizierungsmaßnahme
  132. § 96 Pflichtlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst
  133. § 97 Gliederung der Qualifizierungsmaßnahme
  134. § 98 Verteilung und Inhalt der Module
  135. § 99 Durchführungsort
  136. § 100 Durchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen
  137. § 101 Prüfung im Polizeitraining
  138. § 101a Wiederholung der Prüfung im Polizeitraining
  139. § 101b Dienstliche Beurteilung
  140. Abschnitt 3 · Modulprüfungen
  141. § 102 Prüfungsamt
  142. § 103 Module mit Modulprüfungen
  143. § 104 Zeitpunkt der Modulprüfungen
  144. § 105 Klausur
  145. § 106 Kennzeichnung der Klausuren
  146. § 107 Prüfende für die Klausuren
  147. § 108 Bestehen einer Modulprüfung
  148. § 109 Wiederholung von Modulprüfungen
  149. Abschnitt 4 · Mündliche Abschlussprüfung
  150. § 110 Prüfungsamt
  151. § 111 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
  152. § 112 Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung
  153. § 113 Prüfungskommission
  154. § 114 Inhalt der mündlichen Abschlussprüfung
  155. § 115 Durchführung und Dauer der mündlichen Abschlussprüfung
  156. § 116 Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
  157. § 117 Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung
  158. § 118 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
  159. § 119 Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung
  160. Abschnitt 5 · Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
  161. § 120 Erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme
  162. § 121 Rangpunktzahl der Qualifizierungsmaßnahme und Gesamtnote
  163. § 122 Abschlusszeugnis
  164. § 123 Bescheid bei endgültigem Nichtbestehen
  165. § 124 Prüfungsakten und Einsichtnahme
  166. Teil 5 · Verhinderung und Ordnungsverstöße bei Prüfungen
  167. § 125 Verhinderung bei einer Prüfung oder einem Prüfungsteil
  168. § 126 Ordnungsverstöße bei einer Prüfung oder einem Prüfungsteil
  169. Teil 6 · Schlussvorschrift
  170. § 127 Übergangsvorschrift