Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV 2020§ 4 Erholungsurlaub
Die Zeiten des Erholungsurlaubs werden von der Hochschule bestimmt.
Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV 2020Die Zeiten des Erholungsurlaubs werden von der Hochschule bestimmt.