Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
GLUECKSSPIEL_SV_1§ 1
Dem am 15. Dezember 2011 vom Land Brandenburg unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GIüÄndStV) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.